NAGYs Kommunikations GmbH
Biragogasse 18
3400 Klosterneburg
T: +43 – 664 840 53 41
M: office(at)nagys.at
I: http://www.nagys.at
Bürozeiten ab 3.9.2018: Di. – Fr.: 9-14 Uhr
Gründung: 1995
Firmenbuchnummer: 133273 s
Handelsgericht Wien
UID: ATU41187808
Mitglieder der Wirtschaftskammer Wien
Gewerbeberechtigungen:
• Unternehmensberatung
• Lebens- und Sozialberatung
• Verlag
Bankverbindung: Raiffeisenbank Klosterneuburg
Kontonummer: 22.996
BLZ: 32367
IBAN: AT37 3236 7000 0002 2996
BIC: RLNWATWW367
Erklärung zur Informationspflicht
(Datenschutzerklärung)
Für NAGYs stellt der Schutz Ihrer persönlichen Daten ein besonderes Anliegen dar. Diese Datenschutzerklärung regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten und erläutert, wie wir Ihre personenbezogenen Daten erfassen, speichern und verarbeiten. Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich auf Grundlage der relevanten gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003).
Verarbeitung personenbezogener Daten
Wir erheben und verarbeiten folgende personenbezogene Daten: Stammdaten: Familien- und Vorname (bei Unternehmen: Firmenname), akademischer Grad, Anschrift und sonstige Kontaktinformationen (z.B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer).
Dies sind Daten von Kunden, Geschäftspartnern, Lieferanten und sonstigen dafür benötigten Erfüllungsgehilfen, für die Abwicklung der Geschäftstätigkeit von und mit NAGYs.
Zweck der Datenverarbeitung
Wir verwenden Ihre Daten nur in Übereinstimmung mit den jeweils anwendbaren
gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen sowie dieser Datenschutzerklärung, um
Sie unregelmäßig, aber bestmöglich über Produkte, Dienstleistungen, Informationen und Services informieren und die Projekte umsetzen zu können. Wir verarbeiten Ihre Stammdaten auch zur Rechnungslegung bzw. Forderungsabwicklung unserer Services.
Betroffenenrechte
Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob wir personenbezogene Daten von
Ihnen verarbeiten. Ist dies der Fall, haben Sie das Recht auf Information über Ihre
personenbezogenen Daten und weitere Informationen gemäß Art 15 DSGVO. Diese
können Sie anfragen unter:
NAGYs Kommunikations GmbH
Biragogasse 18
A-3400 Klosterneuburg
office@nagys.at
Sie haben natürlich das Recht, eine erteilte Zustimmung zur Nutzung Ihrer
personenbezogenen Daten jederzeit zu widerrufen, bitte per Mail an office@nagys.at. Für weitere Informationen bzw. die Ausübung Ihrer Rechte, können Sie sich gerne an oben angeführten Kontakt wenden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Daten entgegen der geltenden Rechtsvorschrift verarbeitet werden oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie bei der österreichischen Datenschutzbehörde oder bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde erheben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Coaching von Führungskräften und MitarbeiterInnen in Unternehmen
- 1 Präambel – Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit
(1) Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Coaching sind integrierender Bestandteil von Werkverträgen, aufgrund derer sich die NAGYs Kommunikations GmbH (NAGYs) mit Ihren Units „TrauerWeile“ und „MeisterKlasse“ gegenüber AuftraggeberInnen und KundInnen zur Durchführung von Coaching nach dem Kieler Beratungsmodell vertraglich verbindet.
(2) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(3) NAGYs ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige unselbständig beschäftigte MitarbeiterInnen oder gewerbliche/freiberufliche KooperationspartnerInnen (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen.
(4) Die/Der AuftraggenerIn sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Coachingauftrags an ihrem/seinem Geschäftssitz ein ungestörtes und förderliches Arbeiten erlaubt.
(5) Die/Der AuftraggenerIn sorgt dafür, dass NAGY´s von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis erhält, die für die Ausführung der Coachingauftrages von Bedeutung sind oder sein könnten. Dies gilt auch für alle Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von NAGYs bekannt werden.
(6) Die/Der AuftraggenerIn sorgt dafür, dass ihre/seine MitarbeiterIinnen und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtliche ArbeitnehmerIinnenvertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Coachingtätigkeit von dieser informiert werden.
(7) Das Vertrauensverhältnis zwischen der/dem AuftraggenerIn und NAGYs bedingt, dass NAGYs über vorher durchgeführte und/oderlaufende Beratungen umfassend informiert wird.
- 2 Coaching nach dem Kieler Beratungsmodell
(1) Das Kieler Beratungsmodell ist eine spezielle Methode des Coaching zur Unterstützung von KundInnen auf verschiedenen Ebenen ihrer beruflichen Aufgaben. Coaching nach dem Kieler Beratungsmodell bedeutet Interaktion von ExpertInnen. Die besonderen Fähigkeiten und Kenntnisse der Coaches betreffen die Durchführung von lösungs- und zukunftsorientierten Reflexionen. Die KundInnen haben spezielles Wissen und Können in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich. Erfolgreiches Coaching nach dem Kieler Beratungsmodell kombiniert diese unterschiedlichen Expertisen auf konstruktive Weise.
(2) Coaching nach dem Kieler Beratungsmodell ist definiert
a) als personenorientierte Beratung zu Themen im beruflichen Kontext;
b) als Bestandteilmoderner Personenentwicklung;
c) als Möglichkeit, individuell eine Optimierung von Kompetenzen zu erreichen.
(3) KundInnen bringen im Rahmen von Coaching Aspekte aus verschiedenen Bereichen ihres Berufslebens ein. Das Anliegen der/des KundIn steht im Zentrum des Coaching: Themenstellung, Zielkriterien, Auftrag und Evaluierung werden von Kund/in und Coach gemeinsam erarbeitet
- 3 Die Rolle des/der Coaches – Rechte und Pflichten
(1) Coaches nach dem Kieler Beratungsmodell arbeiten lösungsorientiert und in Kooperation mit der/dem KundIn. Die Kernaufgabe der Coaches besteht darin, der/dem KundIn Zugänge zu Lösungen und Möglichkeiten zu öffnen. Der Schwerpunkt von Coaching liegt auf dem Lösungsprozess, welchem eine kurze Analyse des Problems vorangeht.
(2) Coaches nach dem Kieler Beratungsmodell denken systemisch und haben ein lösungsorientiertes Beratungsverständnis. Das Denken in Zielen und Lösungen verbinden sie mit der Achtung vor den Ressourcen undWerten ihrer KundInnen.
(3) Die von NAGYs zur Durchführung von Coaching beauftragten Coaches dokumentieren die mit der/dem KundIn vereinbarten Ziele sowie operablen Aufträge und vereinbaren in Kooperation mit der/dem KundIn Evaluierungskriterien.
(4) Wesentliche Grundvoraussetzung für Coaching nach dem Kieler Beratungsmodell ist die Wahrung absoluter Vertraulichkeit. Coaches nach dem Kieler Beratungsmodell haben gegenüber ihren KundIn sowie gegenüber NAGYs die unabdingbare Verpflichtung, sämtliche Informationen, welche ihnen im Rahmen von Coaching von den KundInnen anvertraut werden bzw. die ihnen anderwärtig zuteil werden, streng vertraulich zu behandeln. Ausnahmen bestehen nur unter der Vorraussetzung, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht. Dies nimmt auch die/der KundIn zur Kenntnis und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden. Gleichzeitig sichert die/der KundIn hiermit ausdrücklich zu, keinen wie immer gearteten Einfluss auf Führungskräfte bzw. MitarbeiterInnen ihrer/seiner Organisation auszuüben, Coaching-Inhalte Preis zu geben.
(5) Gleichfalls haben Coaches nach dem Kieler Beratungsmodell die unabdingbare Verpflichtung, gegenüber Dritten absolutes Stillschweigen über Informationen zu bewahren, von denen sie Kenntnis erhalten, welche die/den AuftraggeberIn und/oder die/den KundIn betreffen.
(6) Das Berichtswesen von Coaches nach dem Kieler Beratungsmodell gegenüber der/dem Auftraggeber/in beschränkt sich auf die Bekanntgabe der Anzahl der durchgeführten Coaching-Einheiten sowie des Namens der KundInnen. Selbst diese Informationen erteilt die/der Coach ausschließlich direkt und unmittelbar der/dem Auftraggeber/in.
(7) Coaches nach dem Kieler Beratungsmodell geben insbesondere keine Beurteilungen, Einschätzungen oder Empfehlungen betreffend KundInnen ab – dies gilt auchim Verhältnis zur/zum AuftraggeberIn.
(8) Coaches nach dem Kieler Beratungsmodell kommt das Recht zu, ein Coaching unverzüglich abzubrechen, wenn sie zu der Auffassung gelangen, dass ihrer Sicht Coaching nach dem Kieler Beratungsmodell nicht die geeignete Beratungsmethode darstellt (etwa weil ihnen fachspezifische Beratung oder Psychotherapie als angemessene Methode erscheinen) oder Inhalte eines Coaching als mit ihren ethischen Prinzipien bzw. Einstellungen unvereinbar erscheinen. Gleiches gilt, wenn das von der/vom KundIn angestrebte Ziel aus Sicht der/des Coach dazu geeignet sein könnte, für die/den Auftraggeber/in Schaden herbeizuführen. Die Gründe für den Abbruch des Coaching wird die/der Coach der/dem KundIn – nicht aber dritten Person – gegenüber umgehen offen legen.
- 4 Rechte und Pflichten der/des KundIn
(1) Die/Der KundIn hat das Recht auf ein unverbindliches Erst- bzw. Auswählgespräch.
(2) Der/Dem KundIn kommt ebenfalls das Recht zu, Einsicht in entsprechende Qualifikationsnachweise der/des Coach zu nehmen und Informationen hinsichtlich Referenzen von dieser/diesem zu erhalten.
(3) Der/Dem KundIn steht die Inanspruchnahme von Coaching nach dem Kieler Beratungsmodell im Umfang der zwischen der/dem Auftraggeber/in und NAGY´s geschlossenen Vereinbarung zu. An dieser Stelle wird ausdrücklich auf die Einschränkungen gemäß § 3 (8) hingewiesen, welchen die/der Auftraggeber/in hiermit ausdrücklich zustimmt.
(4) Die/Der KundIn trifft sämtliche Entscheidungen und bestimmt ihr/sein Verhalten in voller Eigenverantwortlichkeit. Sie/Er und/oder Auftraggeber/in kann und wird weder NAGYs noch die/den Coach für Konsequenzen des Verhaltens bzw. von Entscheidungen der Kund/innen zur Verantwortung ziehen.
(5) Es wird ausdrücklich festgehalten, dass Coaching nach dem KielerBeratungsmodell nicht als Ersatz für Psychotherapie dienen kann. Dies ist auch keinesfalls beabsichtigt.
- 5 Geltungsbereich und Umfang
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Alle Beratungsaufträge und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der/dem Auftraggeber/in bestätigt und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten gegenseitig nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung (Werkvertrag) angegebenen Umfang.
- 6 Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Die VertragspartnerInnen verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität.
(2) Die VertragspartnerInnen verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der KooperationspartnerInnen und MitarbeiterInnen von NAGYs zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote der/des AuftraggeberIn auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
- 7 Haftung
(1) NAGYs und ihre MitarbeiterInnen handeln bei der Durchführung von Coaching nach den anerkannten Prinzipien des Kieler Beratungsmodells. NAGYs haftet für Schäden nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Verletzungen von Verpflichtungen durch SubunternehmerInnen.
(2) Ein diesbezüglicher Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis, gerichtlich geltend gemacht werden.
(3) Wird die Tätigkeit unter Einschaltung von dritten Personen durchgeführt und die/der AuftraggeberIn hievon benachrichtigt, so gelten nach dem Gesetz und den Bedingungen der dritten Person entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen die dritte Person als an die/den AuftraggeberIn abgetreten.
(4) NAGYs haftet nicht für Schäden durch leichte Fahrlässigkeit.
(5) Für entgehenden Gewinn wird nur bei Vorsatz oder krass, grober Fahrlässigkeit gehaftet. Diese Einschränkungen gelten überdies nicht für unvorhersehbare oder untypische Schädigungen, mit denen nicht gerechnet werden konnte.
(6) Anstellen von Ansprüchen aus Gewährleistung kann nicht Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend gemacht werden.
(7) Wenn gemäß § 7 (3) die Ansprüche gegen eine zur Erfüllung des Auftrages beigezogene dritte Person an die/den AuftraggeberIn abgetreten werden, haftet NAGYs nur für Verschulden bei der Auswahl dieser dritten Person.
- 8 Honoraranspruch
(1) NAGYs hat als Gegenleistung zur Erbringung ihrer Leistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch die/den AuftraggeberIn.
(2) Wird die Ausführung des Auftrags nach Vertragsunterzeichnung durch die/den AuftraggeberIn verhindert (z.B. wegen Kündigung), so gehört NAGYs gleichwohl das vereinbarte Honorar.
(3) NAGYs kann die vollständige Erbringung ihrer Leistungen von der vollen Befriedigung ihrer Honoraransprüche abhängig machen. Die Beanstandung der Leistungen von NAGYs berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihr zustehenden Vergütungen.
- 9 Honorarhöhe
Die Höhe des Honorars bleibt einer gesonderten schriftlichen Regelung vorbehalten.
- 10 Abschließende Bestimmungen
(1) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt nur österreichisches Recht, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Erfüllungsort Klosterneuburg, Wien oder eine andere Niederlassung von NAGYs.
(3) Für Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Klosterneuburg zuständig